Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule.
Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern und der für die Ausbildungsbetriebe Mitverantwortlichen zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten
zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und zu beschließen.
Der Schulleiter hat den Vorsitz in der Schulkonferenz. Stellvertretender Vorsitzender ist die/der Elternbeiratsvorsitzende.
Zusätzlich gehören der Schulkonferenz an:
Drei Vertreterinnen/Vertreter der Eltern
Vier Vertreterinnen/Vertreter der Schülerinnen und Schüler
Drei Vertreterinnen/Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer
Vier Vertreterinnen/Vertreter der Ausbildungsbetriebe
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Weitere Informationen zur Schulkonferenz von Landesrecht BW